Schwerpunkte

Ich vertrete Sie in sämtlichen Facetten des Familienrechts.

Scheidung & Trennung

  • Einleitung des Scheidungsverfahrens: Professionelle Begleitung vom Scheidungsantrag bis zum Beschluss.
  • Trennungsunterhalt: Rechtliche Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen für die Zeit zwischen Trennung und Scheidung.
  • Versorgungsausgleich: Faire Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften.
  • Zugewinnausgleich: Vermögensauseinandersetzung und Aufteilung gemeinsamer Vermögenswerte.
  • Ehewohnung & Hausrat: Klärung, wer in der Immobilie bleibt und wie das Inventar aufgeteilt wird.
  • Scheidungsfolgenvereinbarung: Erstellung rechtssicherer Verträge zur Vermeidung langwieriger gerichtlicher Streitigkeiten.
  • Nachehelicher Unterhalt: Prüfung und Gestaltung von Unterhaltsansprüchen, die nach der rechtskräftigen Scheidung bestehen können.

Unterhalt & Sorgericht

  • Kindesunterhalt: Präzise Berechnung nach der Düsseldorfer Tabelle sowie Berücksichtigung von Sonder- und Mehrbedarf.
  • Sorgerecht: Beratung bei Fragen zur elterlichen Sorge, zum Aufenthaltsbestimmungsrecht und bei Erziehungsentscheidungen.
  • Umgangsrecht: Entwicklung individueller Besuchsregelungen zur Sicherung des Kontakts zwischen Kind und Elternteil.
  • Vaterschaft: Rechtliche Unterstützung bei Verfahren zur Feststellung oder Anfechtung der Vaterschaft.
  • Elternunterhalt: Beratung zu den Voraussetzungen, unter denen Kinder für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen müssen.

Sonstiges Familienrecht

  • Eheverträge: Individuelle vertragliche Gestaltung der Ehe zur Absicherung beider Partner (auch während bestehender Ehe).
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Rechtliche Absicherung für Lebenspartner ohne Trauschein, insbesondere bei gemeinsamen Immobilien.
  • Adoptionsverfahren: Fachkundige Begleitung bei Stiefkindadoptionen oder Fremdadoptionen.
  • Gewaltschutzverfahren: Schnelle Hilfe durch gerichtliche Schutzanordnungen bei häuslicher Gewalt oder Stalking.
  • Internationales Familienrecht: Beratung bei Ehen mit unterschiedlichen Nationalitäten und Auslandsbezug.